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Bundesversammlung
Die Bundesversammlung wählt nach
Artikel 54 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes den
Bundespräsidenten der Bundesrepublik
Deutschland. Sie besteht aus den Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen
von den 16 Landesparlamenten nach dem Verhältniswahlrecht gewählten
Vertretern, die nicht Politiker oder Landtagsabgeordnete sein müssen. Jedes
ihrer Mitglieder darf Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten
vorschlagen.
Laut Verfassung tritt die Bundesversammlung
spätestens 30 Tage vor Ende der Amtszeit eines
Bundespräsidenten zusammen – seit 1979
traditionell am 23. Mai, dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai
1949). Der Bundestagspräsident hat den
Vorsitz der Bundesversammlung inne. Abgesehen von der Wahl des
Bundespräsidenten hat die Bundesversammlung keine weiteren Aufgaben.
Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen
von dem Zeitpunkt, an dem sie ihre Wahl zum Wahlmann annehmen, bis zum
Zusammentreten der Bundesversammlung Immunität. Da die Bundesversammlung nur
einmal tagt, kann nach Auffassung des
Deutschen Bundestags
über die Aufhebung dieser Immunität, abweichend von den üblichen
Gepflogenheiten, nicht nur die Bundesversammlung selbst entscheiden, sondern
auch der Bundestag. Es gibt hierzu allerdings keine explizite Regelung. Am
2. April 2004 erfolgte durch Beschluss des Bundestags die Aufhebung der
Immunität des
Berliner
Mitglieds Peter Strieder, am 29. April 2004 die des
Baden-Württembergers Dr. Walter Döring.
Bundesversammlung
50 %
Bundestagsabgeordnete
(598 plus derzeit 3 Überhangmandate) |
50 %
von den Landtagen gewählte
Vertreter
(entsprechend der Anzahl der Bundestags-
abgeordneten) |
Am 17. April 2004 verstarb die
Bundestagsabgeordnete Anke Hartnagel. Da es sich um ein Überhangmandat
handelte, bei denen kein Nachrücken erfolgt, reduzierte sich damit die Zahl
der Bundestagsabgeordneten.
Die letzte Zusammenkunft der
Bundesversammlung war am 23. Mai 2004, in der
Horst Köhler
zum neuen
Bundespräsidenten mit 604 von 1205 Stimmen gewählt wurde.
Die erste Bundesversammlung fand am 12.
September 1949 in Bonn statt. Von 1954 bis 1969 tagte sie in der
Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Dabei kam
es zu regelmäßigen Protesten der
DDR-Regierung. Am 5. März 1969 ließ die Sowjetunion während der
Bundesversammlung mehrere MiG-21-Jagdflugzeuge mit Überschallgeschwindigkeit
über West-Berlin fliegen. Von 1974 bis 1989 fand die Bundesversammlung in
der Beethovenhalle in Bonn statt. Seit 1994 wird sie im Berliner
Reichstagsgebäude durchgeführt.
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