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Mobilfunk: (siehe auch: Handys)

Im Bereich mobiler Sprachkommunikation war Deutschland von Anfang an in einer internationalen Spitzenposition. Bereits 1958 wurde das handvermittelte All ‑Netz in Betrieb genommen, das bis 1970 bereits 80% der Fläche und 95% der Bevölkerung der Bundesrepublik abdeckte. Die Netze A2 und A3 wurden zum weiteren Ausbau der Kapazität eingeführt, trotzdem war die Kapazitätsgrenze bei 11000 Teilnehmern erreicht. Zudem waren für die Handvermittlung zuletzt 600 Personen nötig, je 18 Teilnehmer mussten also quasi einen Mitarbeiter "ernähren", was die Preise auf hohem Niveau hielt.

Ab 1972 ermöglichte das B‑Netz die Selbstwahl. Bereits 1979 erreichte es die Kapazitätsgrenze von 13000 Teilnehmern und wurde um das B2‑Netz ergänzt, welches aber 1986 mit 27000 Teilnehmern ebenfalls voll war.

1986 kam schließlich das C‑Netz auf den Markt, das gewaltige Verbesserungen gegenüber seinen Vorgängern hatte: Die Gespräche wurden codiert übertragen, die Kapazitätsgrenze lag bei 400000 Teilnehmern, es waren tragbare Endgeräte möglich (ab 700 g), der Benutzer hatte eine SIM‑Karte zur Verhinderung unberechtigter Benutzung und vor allem musste der Anrufer den Aufenthaltsort seines Gesprächspartners nicht mehr kennen. Das C‑Netz ist noch in Betrieb, wird aber voraussichtlich Mitte 2001 abgeschaltet.

Bereits 1982 setzte die CEPT (Vereinigung der europäischen Post‑ und Telekommunikationsdienstleister) eine Arbeitsgruppe ein, die einen einheitlichen Standard für die Mobilkommunikation in Westeuropa entwickeln sollte. Die Gruppe wurde "Groupe Speciale Mobile", kurz GSM genannt. Dies sollte dann auch als Bezeichnung des aus der Arbeit der Gruppe hervorgegangenen Standards erhalten bleiben, wurde aber als "Global System for Mobilcommunications" umgedeutet. Etwa um 1987 fiel die Entscheidung, GSM als digitales System aufzubauen, 1990 wurden erste Testnetze aufgebaut. Am 1.7.1992 gingen dann in Deutschland die Netze Dl und D2 an den Start. Erstmals gab es damit mit Mannesmann Mobil neben der Telekom auch einen privaten Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen.

Später wurde mit DCS‑1 800 eine Erweiterung für GSM in einem anderen Frequenzbereich spezifiziert. Diesen Standard nutzte zunächst nur E‑plus, seit 1998 kam noch Viag Interkorn mit dem E2‑Netz ("Genion") hinzu. Da der Platz im 900 MHz‑Band mittlerweile knapp wird, haben sich auch Dl und D2 im Oktober 2000 noch zusätzliche Frequenzen im 1800 MHz‑Band gesichert. Da die meisten Handys heute mit beiden Standards zurecht kommen (Dual Band Handys), stellt dies kein Problem dar.

Die Zahl der Nutzer von Mobiltelefonen wächst stetig und mit den sinkenden Preisen und der Einführung von Prepaid ‑ Angeboten hat sich auch das Nutzerprofil vom Geschäftsreisenden hin zur breiten Masse der Bevölkerung entwickelt, mit einem besonderen Schwerpunkt bei Jugendlichen.

GSM ist ein offener Standard, was sich nicht nur in einer großen Zahl an Anbietern von Endgeräten niederschlägt, sondern auch auf Seiten der Vermittlungstechnik zu einer gewissen Auswahl führt. Stark sind hier beispielsweise Siemens und Alcatel vertreten.

GSM zählt mit seiner digitalen Datenübertragung als Mobilfunkstandard der zweiten Generation. Neben der Sprachkommunikation ermöglicht er auch die Übertragung digitaler Daten, allerdings mit maximal 9600 Bit/s. Momentan werden mit GPRS, HSCSD und Edge verschiedene Wege zur Kanalbündelung eingeführt, die die Obertragungsbandbreite erhöhen und eine volumenabhängige Abrechnung einführen. Hier spricht man dann von der "zweieinhalbten" Generation.

Die dritte Generation, auch als "3G" abgekürzt, wird mit dem neuen UMTS ‑ Standard erreicht. Dafür befinden sich die Endgeräte noch in Entwicklung, erste UMTS "Handys" haben heute noch Kühlschrankgröße. Die Frequenzen wurden in den meisten Ländern in den Jahren 2000 und 2001 vergeben ‑ meist in einer Art "Schönheitswettbewerb" unter den sich für den Netzaufbau interessierenden Firmen. In England und Deutschland gab es hingegen eine Versteigerung. In Deutschland müssen die sechs Gewinner der Auktion jeweils über 8 Milliarden Euro allein für die Lizenzen aufbringen, zusammen also über 50 Milliarden Euro! Zusammen mit den Kosten für die Infrastruktur sind damit Vorleistungen zu erbringen, die eine zügige Amortisation der Aufwendungen sehr unwahrscheinlich machen. Zudem fehlt es noch an einleuchtenden Anwendungen für die höheren Obertragungsraten ‑ der Misserfolg von WAP und das mäßige Interesse an 2,5G‑Handys lassen die Telekomfirmen mittlerweile das Schlimmste befürchten.

einige Begriffe aus dem Mobilfunk:

Athermische Effekte:
Reiz- und thermische Wirkungen durch elektromagnetische Felder sind wissenschaftlich erforscht und durch Grenzwerte  abgedeckt. Zur Zeit werden jedoch die nicht thermischen (athermischen) Wirkungen schwacher elektromagnetischer Felder unterhalb der bestehenden Grenzwerte lebhaft diskutiert. Den Verdacht einer Gesundheitsgefährdung lösten Untersuchungen aus, die auf eine Begünstigung bestimmter Krebsformen hinwiesen. Erkrankungen infolge athermischer Effekte konnten bisher aber wissenschaftlich weder eindeutig nachgewiesen noch ausgeschlossen werden.
Betreiber:
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Er hat für jede einzelne Anlage eine Standortbescheinigung zu beantragen.
  T-Mobile (D1)
  Vodaphone (D2)
  Eplus (E1)
  O2 (ehemals Viag Interkom)
BImSchV:
Die 26. BImSchV (26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz - "Verordnung über elektromagnetische Felder") differenziert zwischen niederfrequenten Feldern (Frequenzbereich von 50 Hz und 162/3 Hz) sowie hochfrequenten Feldern (Frequenzbereich von 10 MHz und 300 GHz) bei einer effektiven Sendeleistung von 10 W. Dem hochfrequenten Bereich sind die Mobilfunk-Sendeanlagen zuzuordnen. Die festgelegten Grenzwerte der 26. BImSchVO basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzorganisation (IRPA), des Komitees für nichtionisierende Strahlen der Internationalen Strahlenschutzvereinigung (INIRC), der internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission. Diese Werte sind so gewählt, dass nach dem heutigen Kenntnisstand, über den international weitgehend Konsens besteht, die bisher wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Risiken durch elektromagnetische Felder auch bei dauerhaftem Aufenthalt nicht auftreten.
Für die Überwachung von Mobilfunkanlagen ist in Recklinghausen das Staatliche Umweltamt in Herten (StUA) zuständig. Der Betreiber hat die Anlage mindestens zwei Wochen vor der Errichtung oder der wesentlichen Änderung beim StUA anzuzeigen. Spezielle Informationen kann man auf der Homepage der Fraunhofer-Gesellschaft suchen lassen.
Broschüre "Elektromagnetische Felder im Alltag"
Zur allgemeinen Information der Bürger und Bürgerinnen gibt es kostenloses Material beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) 40190 Düsseldorf. Die Broschüre liegt auch im Sachgebiet Umweltschutz (Stadthaus D, 4. Etage) aus, solange der Vorrat reicht.
Elektromagnetische Strahlung:
Mit elektrischen Wellen oder elektromagnetischer Strahlung bezeichnet man die sich im Raum mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitenden Schwingungen elektrischer und magnetischer Felder. Diese sind keine Erfindung des Menschen, sondern sie kommen seit Milliarden von Jahren natürlicherweise in unserer Umwelt vor. Beispiele sind das Erdmagnetfeld, die Strahlen der Sonne oder von Gewittern ausgehende elektrische Felder. Durch den Einzug von Fernsehern, Computern, Radios, Mobilfunk und anderen technischen Errungenschaft haben sich Art und Stärke der den Menschen umgebenden elektromagnetischen Felder deutlich verändert. Eine Reihe von gut aufbereiteten Informationen zum sog. Elektrosmog hält das Bundesamt für Strahlenschutz auf seiner Internetseite vor. Weitere umfassende Fachartikel finden Sie in der Datenbank des Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit der TU Aachen .
EMF:
Im Haushalt werden typischerweise Anlagen genutzt, die hochfrequente elektromagnetische Felder verwenden, wie z.B. Mikrowellen, Fernseher, Alarmanlagen, Babyphone, Computermonitore, schnurlose Telefone und Wechselsprechanlagen. In der Öffentlichkeit wird über mögliche Auswirkungen der EMF auf die Gesundheit diskutiert. Um einen Beitrag zur Versachlichung zu leisten, wurde die Forschungsgemeinschaft Funk e.V. gegründet. Weiterführende Links: Weltgesundheitsorganisation (WHO), Nova Institut.
EMVU:
Bundesweite Messaktionen der Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt im Frequenzbereich 9 kHz bis 2,9 GHz ergaben bisher an keinem Ort eine Überschreitung der Personenschutzgrenzwerte.
www.regtp.de
Emission:
Mit Emission wird der Ausstoß von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden bezeichnet.
Detailinformationen hierzu findet man auf einer Reihe von Internetseiten, wie z.B.:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm
BUND
www.bund.net
Öko-Institut
www.oeko.de/indexb.html
Staatliches Amt für Arbeitsschutz (StAfA)
www.stafa-recklinghausen.nrw.de
Freiwillige Vereinbarung:
Die kommunalen Spitzenverbände und die sechs Mobilfunknetzbetreiberfirmen haben im Jahr 2001 eine freiwillige Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze geschlossen. Auf dieser Grundlage ist die Stadtverwaltung Recklinghausen Anfang Januar 2002 in ein Abstimmungsverfahren mit den Betreibern eingetreten.
FAQ (Frequently Asked [and answered] Questions):
Detaillierte Antworten auf Fragen zu elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, zu Vorsorge und Rechtsproblemen findet man auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz.
www.bfs.de/service/faq/index.htm
Freiwillige Vereinbarung
Frequenz:
Anzahl der Schwingungen in einer Zeiteinheit (Maßeinheit: Hertz/Hz)
Gesundheit:
Elektrische und magnetische Felder in unserer Umwelt sind natürlicher und technischer Herkunft. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zu ihren Auswirkungen stellt sich zur Zeit sehr widersprüchlich dar.
Hochfrequente, elektromagnetische Felder (EMF) erzeugen durch die Aufnahme der ausgesendeten Energie im Körper oder durch die Auslösung von Körperströmen Erwärmungs- und Reizwirkungen. Diese sind wissenschaftlich erforscht und durch Grenzwerte abgedeckt, so dass die Bevölkerung z.B. durch Sicherheitsabstände vor starken Feldern geschützt wird.
Unterhalb dieser Grenzwerte gibt es jedoch Hinweise auf nicht thermische, so genannte  athermische Effekte und dadurch hervorgerufene, mögliche Langzeitwirkungen. Diese Verdachtsmomente machen weitere Forschung auf diesem Gebiet notwendig. Darüber hinaus rechtfertigen sie Vorsorgemaßnahmen, die über Weltgesundheitsorganisation und Strahlenschutzkommission als Bestandteil in die Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Betreibern eingebracht worden sind und von der Stadt Recklinghausen umgesetzt werden.
Detaillierte Antworten auf Fragen zur Vorsorge etc. hat das Bundesamt für Strahlenschutz vorbereitet.
http://www.bfs.de/service/faq/index.htm
Mit Gesundheitsrisiken für Mensch und Ökosysteme und Grenzen der Belastbarkeit unserer Umwelt befasst sich das Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit.
www.gsf.de
Grenzwerte:
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Sofern eine maximale Sendeleistung von 10 Watt überschritten wird, muss bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Standortbescheinigung für die betreffende Anlage beantragt werden.
www.regtp.de
Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte sind nach dem derzeitigen, international anerkannten Erkenntnisstand negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht nachgewiesen. Diese Bewertung beruht auf den Empfehlungen anerkannter unabhängiger internationaler Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie der deutschen Strahlenschutzkommission. Zusammen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz bewerten diese Institutionen laufend den aktuellen Erkenntnisstand über die Wirkungen elektromagnetischer Felder. Dieses Verfahren zur Bewertung des jeweiligen wissenschaftlichen Standes ist notwendig, weil durch die Betrachtung einzelner Studien kein konsistentes Bild über die gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder erhalten werden kann.
Infos der Weltgesundheitsorganisation
http://www.who.int/peh-emf/publications/en/
Strahlenschutzkommission
www.ssk.de/
Handy:
Klar zu unterscheiden ist zwischen der Strahlung durch Sendemasten und der Belastung durch die Benutzung von Mobilfunk-Endgeräten - den sogenannten "Handys". Beim Telefonieren können die Werte beispielsweise mehr als 1000 mal so stark sein wie in der Nähe von Sendeanlagen. Moderne Mobilfunkgeräte arbeiten mit möglichst geringer Sendeleistung. Die Einstrahlung der Hochfrequenz-Energie in den Kopf hängt u.a. von der Bauform des Gerätes und der Art der Benutzung ab, vom Typ der Antenne und ihrer Position zum Kopf, von der verwendeten Frequenz und der Ausgangsleistung. Um die Exposition bei modernen Mobilfunkendgeräten einschätzen zu können, hält das Bundesamt für Strahlenschutz eine vergleichbare Kennzeichnung mit dem maximalen SAR-Wert auf dem Gerät für sinnvoll und verbraucherfreundlich. Im Gegensatz zu Handys sind Festnetzgeräte keine Quellen hochfrequenter, elektromagnetischer Felder.
www.bfs.de/service/faq/index.htm
Dass Handys unbedenklich sind, lässt sich bisher prinzipiell nicht beweisen. Wissenschaftler raten Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, vorsorglich nur in wichtigen Fällen mit dem Handy zu telefonieren. Aktuelle Informationen über die Strahlenbelastung verschiedener Handy-Modelle bietet die Nova-Institut GmbH, Hürth.
www.handywerte.de/
Beiträge im Themenforum und Newsletter der Forschungsgemeinschaft Funk
www.fgf.de
Bericht der britischen Expertenkommission
http://www.iegmp.org.uk/report/text.htm
Übersichtsartikel in der Zeitschrift "c't"
http://www.heise.de/ct/00/14/218/
Umfassende Fachartikel-Datenbank des Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit der TU Aachen
http://wbldb.femu.rwth-aachen.de/index.php3?l=g
Hochfrequenzen:
Die Strahlung, die Mobilfunktelefone und Sendetürme empfangen und aussenden, zählt zur Hochfrequenzstrahlung. Hochfrequente (30 Kilohertz - 300 Gigahertz), elektromagnetische Felder werden auch, wie in der Mikrowelle, zur Erwärmung von Materialien genutzt.
Nova-Institut GmbH
www.nova-institut.de
Immission:
Eine Immission (s. auch BImSchV) ist die Einwirkung der emittierten Schadstoffe auf Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Gebäude, nachdem sie sich in der Luft, dem Wasser oder dem Boden ausgebreitet oder auch chemisch oder physikalisch umgewandelt haben. Das Ausmaß der Schadstoffeinwirkung hängt von ihrer Konzentration am Ort der Einwirkung und der Dauer dieser Einwirkung ab.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm
Fraunhofer-Gesellschaft
www.fraunhofer.de
Staatliches Amt für Arbeitsschutz (StAfA)
www.stafa-recklinghausen.nrw.de
Leitlinien für die Standortauswahl von Mobilfunk-Sendeanlagen
will der Deutsche Städtetag entwickeln und hat hierzu einen vorläufigen Entwurf herausgegeben, in dem sich weitgehend auch die Schutzkriterien wiederfinden, die in Recklinghausen im Sinne der Umweltvorsorge angewendet werden.
Messungen elektromagnetischer Felder:
Für die exakte Messung unterschiedlicher Frequenzen und Intensitäten sind unterschiedliche Messmittel erforderlich. Die prinzipiellen Messverfahren sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim Beuth-Verlag Berlin zu beziehen ist. - Im Hochfrequenzbereich sind die Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und das Landesumweltamt kompetente Ansprechpartner bezüglich Messungen, zertifizierte Labors und Prüfmethoden. Im Einzelfall prüft die RegTP, ob Messungen angezeigt sind und führt sie in begründeten Einzelfällen auch aus. Die Messungen sind kostenpflichtig. Eine große Anzahl von Messungen belegt in der Praxis immer wieder die Einhaltung der Grenzwerte (auch in Recklinghausen, vgl. EMVU).
www.regtp.de
Mobilfunk:
Mobilfunk ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Die einen freuen sich, dass sie jederzeit erreichbar sind und feiern die technischen Entwicklungen als Kommunikation der Zukunft. Andere wiederum sind besorgt über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunk-Stationen auf den Hausdächern. Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet auf einer Webseite zum Thema "Mobilfunk und Sendetürme" Hintergrundinformationen zur Mobilfunkproblematik, zum Einsatz von Mobiltelefonen, Grenzwerten, Funksysthemen etc. .
www.bfs.de/info/themen/st0111/st0111.htm
Wie funktioniert Mobilfunk genau? Welche Chancen bietet die mobile Kommunikation, und wie steht es mit dem Einfluss der Mobilfunknutzung auf unser gesellschaftliches Miteinander? Hat der moderne Mobilfunk auch Auswirkungen auf die Gesundheit? Solche Fragen behandelt das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), das als Initiative der Mobilfunkbranche den öffentlichen Dialog rund um die mobile Kommunikation begleitet.
www.izmf.de/html/de/index.html
Informationen von den wissenschaftlichen Grundlagen bis zur praktischen Anwendung von Mobilfunk bietet der Fachverband für Strahlenschutz e.V., eine Vereinigung deutscher & schweizerischer Strahlenschutz Fachleute
www.fs-ev.de/fs-ev/deutsch/index.html
Mobilfunk-Basisstation:
Elektromagnetische Felder, die beim Telefonieren mit dem Handy auftreten, sind im Allgemeinen sehr viel stärker als die permanenten Felder, denen man z.B. durch benachbarte Mobilfunk-Basisstationen ausgesetzt ist. Basisstationen bestehen zumeist aus Antennenanlagen und zugehörigen Technikcontainern.
Niederfrequenz:
Bei niedrigen Frequenzen von unter 30 Kilohertz können elektrisches und magnetisches Feld unterschieden werden. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder wirken auf die geladenen Teilchen im Körper und erzeugen dort einen Strom.
Rechtsfragen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat zu Rechtsfragen eine Reihe detaillierter Antworten vorbereitet.
www.bfs.de/service/faq/index.htm
Die baurechtliche Beurteilung der Mobilfunkanlagen orientiert sich in Recklinghausen an dem Mobilfunkerlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 10.10.2002.
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post:
Die Regulierungsbehörde ist aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervorgegangen. Sie ist Genehmigungsbehörde für Mobilfunkanlagen und informiert über den deutschen Telekommunikations- und Postmarkt, die rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte in diesen innovativen Märkten
www.regtp.de
Sicherheitsabstand:
Die Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post weist für jeden Antennenstandort (>=10 Watt Spitzenleistung) einen individuellen Sicherheitsabstand aus und berücksichtigt dabei sowohl die neue als auch bereits vorhandene Anlagen. Die Festlegung des Sicherheitsabstandes erfolgt unter der Annahme der maximalen Anlagenauslastung. Alle technischen Parameter werden zu Ungunsten des Antragstellers angenommen. Die von der RegTP rechnerisch festgelegten Sicherheitsabstände haben deshalb zusätzliche Sicherheitsreserven. Außerhalb des Sicherheitsabstands sind gesundheitliche Wirkungen durch hochfrequente Abstrahlungen nicht zu erwarten (s. auch Standortbescheinigung).
Standortbescheinigung
Zur Beurteilung der Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder wird von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post das Standortbescheinigungsverfahren auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) durchgeführt. Hierbei prüft die RegTP die Zulässigkeit einer Sendeanlage im Rahmen der gültigen Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder hochfrequenter Sendeanlagen unter Einbeziehung der Vorbelastung im Umfeld des zukünftigen Standorts. Die Einhaltung der Grenzwerte wird in der Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abschließend bestätigt.
In der Standortbescheinigung werden auch die Sicherheitsabstände angegeben, ab denen die Grenzwerte mit Sicherheit eingehalten werden. Werden die Sicherheitsabstände nicht überschritten, so sind nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die Hochfrequenzstrahlung nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in einer Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne).
www.regtp.de
Strahlenexposition:
Als Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung von Strahlung auf den menschlichen Körper. Bei der äußeren Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung wirkt die Strahlung von außen auf den Körper ein. Als innere Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung der Strahlung von Radionukliden, die in den Körper mit der Atemluft (Inhalation) und mit der Nahrung (Ingestion) aufgenommen werden. Das Maß für die Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung ist die effektive Dosis.
Strahlenschutzkommission:
Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat den Auftrag, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen zu beraten, beispielsweise in Bezug auf eine fachliche Bewertung von Grenzwerten.
www.ssk.de
Terrestrische Strahlung:
Strahlung, die von natürlichen Radionukliden und ihren Zerfallsprodukten, die in den Böden und Gesteinen der Erdkruste vorhanden sind, ausgeht.
UMTS (Universal Mobile Telecommunication System):
Der Aufbau des UMTS-Netzes läuft seit dem Jahr 2000. UMTS ist multimediafähig und über eine Identifizierung von individuellen Codes ist die versendete und beim Sender verschlüsselte Nachricht nur vom Empfänger zu entschlüsseln. Die Höhe der Feldstärken einer UMTS Basisstation wird in der Größenordnung einer E-Netz-Basisstation liegen. Die typische Konfiguration einer E-Netz Basisstation weist 4 Kanäle à 10 Watt auf. Die Technik ist mit einer Verkleinerung der Mobilfunkzellen verbunden. Im Ergebnis hat diese eine Verringerung der Sendeleistung der einzelnen Mobilfunksendestationen zur Folge.
Untersuchung der Immissionen von Mobilfunkbasisstationen:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrein-Westfalen
www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm
Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Betreibern
Die meisten Konflikte zwischen Kommune, Bürgern und Mobilfunkbetreibern bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen im Gemeinde- und Stadtgebiet sind auf fehlende Informationen und eine mangelhafte Abstimmung durch die Mobilfunkbetreiber zurückzuführen. Dies hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag das Gespräch mit den Mobilfunkbetreibern zu suchen, um die Beteiligung und Information der Kommunen bei der Ansiedlung neuer Mobilfunkvorhaben zu verbessern. Mit der Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Mobilfunknetzbetreibern sollte ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen werden zwecks
      1. Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Netzinfrastruktur und
      2. zugleich einer verbesserten Akzeptanz der Bevölkerung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Recklinghausen hat in der Sitzung am 30.01.02 den Rahmen für die Umsetzung dieser Vereinbarung auf Stadtebene festgelegt.
Bundesweit einheitliche Kriterien für die Standortsuche von Mobilfunk-Basisstationen wurden In der Vereinbarung noch nicht festgelegt. Inzwischen gibt es diesbezüglich einen Entwurf des deutschen Städtetages: "Leitlinien für die Standortauswahl von Mobilfunk-Sendeanlagen". Dieser Entwurf deckt sich weitgehend mit den in Recklinghausen angewendeten Schutzkriterien
Vorsorge:
Aus einigen Publikationen ergeben sich Hinweise auf Wirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks, die nichtthermischer Art (athermische Effekte) sind. Eine gesundheitliche Gefährdung, die eine Senkung der Grenzwerte rechtfertigen würde, lässt sich nach Ansicht des Bundesamts für Strahlenschutz daraus nicht ableiten wegen der ungesicherten Datenlage etc.. Sie rechtfertigen jedoch Vorsorgemaßnahmen und machen weitere Forschung auf diesem Gebiet notwendig. Dem Vorsorgegedanken wird in Recklinghausen durch die Umsetzung der "freiwilligen Vereinbarung" und die Anwendung von Schutzkriterien (s. Leitlinien für die Standortauswahl von Mobilfunk-Sendeanlagen) Rechnung getragen.
www.bfs.de/service/faq/index.htm
Vorsorge bei der Handy-Nutzung:
Wo immer möglich das Festnetz vorziehen!
Telefonate kurz halten!
Nicht benötigte Handys ausschalten!
Abstand halten (Head-Sets) und SMS bevorzugen!
Nicht bei schlechtem Empfang telefonieren (höhere Leistung der Handys)!
Handy im Auto nicht ohne Außenantenne nutzen; das Gerät reguliert sonst seine Leistung herauf, da ein Auto eine Art Hochfrequenzkäfig ist.
SAR-Werte der Handys beachten!
Handys verwenden, bei denen der Kopf möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist!
 

 

 

 

 

 
 
 
 
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