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Mobilfunk
Mobilfunk:
(siehe auch:
Handys)
Im Bereich mobiler
Sprachkommunikation war Deutschland von Anfang an in einer internationalen
Spitzenposition. Bereits 1958 wurde das handvermittelte All ‑Netz in Betrieb
genommen, das bis 1970 bereits 80% der Fläche und 95% der Bevölkerung der
Bundesrepublik abdeckte. Die Netze A2 und A3 wurden zum weiteren Ausbau der
Kapazität eingeführt, trotzdem war die Kapazitätsgrenze bei 11000 Teilnehmern
erreicht. Zudem waren für die Handvermittlung zuletzt 600 Personen nötig, je 18
Teilnehmer mussten also quasi einen Mitarbeiter "ernähren", was die Preise auf
hohem Niveau hielt.
Ab 1972 ermöglichte das
B‑Netz die Selbstwahl. Bereits 1979 erreichte es die Kapazitätsgrenze von 13000
Teilnehmern und wurde um das B2‑Netz ergänzt, welches aber 1986 mit 27000
Teilnehmern ebenfalls voll war.
1986 kam schließlich das
C‑Netz auf den Markt, das gewaltige Verbesserungen gegenüber seinen Vorgängern
hatte: Die Gespräche wurden codiert übertragen, die Kapazitätsgrenze lag bei
400000 Teilnehmern, es waren tragbare Endgeräte möglich (ab 700 g), der Benutzer
hatte eine SIM‑Karte zur Verhinderung unberechtigter Benutzung und vor allem
musste der Anrufer den Aufenthaltsort seines Gesprächspartners nicht mehr
kennen. Das C‑Netz ist noch in Betrieb, wird aber voraussichtlich Mitte 2001
abgeschaltet.
Bereits 1982 setzte die CEPT
(Vereinigung der europäischen Post‑ und Telekommunikationsdienstleister) eine
Arbeitsgruppe ein, die einen einheitlichen Standard für die Mobilkommunikation
in Westeuropa entwickeln sollte. Die Gruppe wurde "Groupe Speciale Mobile", kurz
GSM genannt. Dies sollte dann auch als Bezeichnung des aus der Arbeit der Gruppe
hervorgegangenen Standards erhalten bleiben, wurde aber als "Global System for
Mobilcommunications" umgedeutet. Etwa um 1987 fiel die Entscheidung, GSM als
digitales System aufzubauen, 1990 wurden erste Testnetze aufgebaut. Am 1.7.1992
gingen dann in Deutschland die Netze Dl und D2 an den Start. Erstmals gab es
damit mit Mannesmann Mobil neben der Telekom auch einen privaten Anbieter für
Telekommunikationsdienstleistungen.
Später wurde mit DCS‑1 800
eine Erweiterung für GSM in einem anderen Frequenzbereich spezifiziert. Diesen
Standard nutzte zunächst nur E‑plus, seit 1998 kam noch Viag Interkorn mit dem
E2‑Netz ("Genion") hinzu. Da der Platz im 900 MHz‑Band mittlerweile knapp wird,
haben sich auch Dl und D2 im Oktober 2000 noch zusätzliche Frequenzen im 1800
MHz‑Band gesichert. Da die meisten Handys heute mit beiden Standards zurecht
kommen (Dual Band Handys), stellt dies kein Problem dar.
Die Zahl der Nutzer von
Mobiltelefonen wächst stetig und mit den sinkenden Preisen und der Einführung
von Prepaid ‑ Angeboten hat sich auch das Nutzerprofil vom Geschäftsreisenden
hin zur breiten Masse der Bevölkerung entwickelt, mit einem besonderen
Schwerpunkt bei Jugendlichen.
GSM ist ein offener Standard,
was sich nicht nur in einer großen Zahl an Anbietern von Endgeräten
niederschlägt, sondern auch auf Seiten der Vermittlungstechnik zu einer gewissen
Auswahl führt. Stark sind hier beispielsweise Siemens und Alcatel vertreten.
GSM zählt mit seiner
digitalen Datenübertragung als Mobilfunkstandard der zweiten Generation. Neben
der Sprachkommunikation ermöglicht er auch die Übertragung digitaler Daten,
allerdings mit maximal 9600 Bit/s. Momentan werden mit GPRS, HSCSD und Edge
verschiedene Wege zur Kanalbündelung eingeführt, die die Obertragungsbandbreite
erhöhen und eine volumenabhängige Abrechnung einführen. Hier spricht man dann
von der "zweieinhalbten" Generation.
Die dritte Generation, auch
als "3G" abgekürzt, wird mit dem neuen UMTS ‑ Standard erreicht. Dafür befinden
sich die Endgeräte noch in Entwicklung, erste UMTS "Handys" haben heute noch
Kühlschrankgröße. Die Frequenzen wurden in den meisten Ländern in den Jahren
2000 und 2001 vergeben ‑ meist in einer Art "Schönheitswettbewerb" unter den
sich für den Netzaufbau interessierenden Firmen. In England und Deutschland gab
es hingegen eine Versteigerung. In Deutschland müssen die sechs Gewinner der
Auktion jeweils über 8 Milliarden Euro allein für die Lizenzen aufbringen,
zusammen also über 50 Milliarden Euro! Zusammen mit den Kosten für die
Infrastruktur sind damit Vorleistungen zu erbringen, die eine zügige
Amortisation der Aufwendungen sehr unwahrscheinlich machen. Zudem fehlt es noch
an einleuchtenden Anwendungen für die höheren Obertragungsraten ‑ der Misserfolg
von WAP und das mäßige Interesse an 2,5G‑Handys lassen die Telekomfirmen
mittlerweile das Schlimmste befürchten.
einige
Begriffe aus dem Mobilfunk:
Athermische Effekte:
Reiz- und thermische Wirkungen durch elektromagnetische Felder sind
wissenschaftlich erforscht und durch Grenzwerte abgedeckt. Zur Zeit
werden jedoch die nicht thermischen (athermischen) Wirkungen schwacher
elektromagnetischer Felder unterhalb der bestehenden Grenzwerte lebhaft
diskutiert. Den Verdacht einer Gesundheitsgefährdung lösten Untersuchungen
aus, die auf eine Begünstigung bestimmter Krebsformen hinwiesen.
Erkrankungen infolge athermischer Effekte konnten bisher aber
wissenschaftlich weder eindeutig nachgewiesen noch ausgeschlossen werden. |
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Betreiber:
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Er hat für jede einzelne
Anlage eine Standortbescheinigung zu beantragen. |
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BImSchV:
Die 26. BImSchV (26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz -
"Verordnung über elektromagnetische Felder") differenziert zwischen
niederfrequenten Feldern (Frequenzbereich von 50 Hz und 162/3 Hz) sowie
hochfrequenten Feldern (Frequenzbereich von 10 MHz und 300 GHz) bei einer
effektiven Sendeleistung von 10 W. Dem hochfrequenten Bereich sind
die Mobilfunk-Sendeanlagen zuzuordnen. Die festgelegten Grenzwerte
der 26. BImSchVO basieren auf den Empfehlungen der Internationalen
Strahlenschutzorganisation (IRPA), des Komitees für nichtionisierende
Strahlen der Internationalen Strahlenschutzvereinigung (INIRC), der
internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung
(ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission. Diese Werte sind so
gewählt, dass nach dem heutigen Kenntnisstand, über den international
weitgehend Konsens besteht, die bisher wissenschaftlich nachgewiesenen
gesundheitsschädlichen Risiken durch elektromagnetische Felder auch bei
dauerhaftem Aufenthalt nicht auftreten.
Für die Überwachung von Mobilfunkanlagen ist in Recklinghausen das
Staatliche Umweltamt in Herten (StUA) zuständig. Der Betreiber hat die
Anlage mindestens zwei Wochen vor der Errichtung oder der wesentlichen
Änderung beim StUA
anzuzeigen. Spezielle Informationen kann man auf der Homepage der
Fraunhofer-Gesellschaft
suchen lassen. |
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Broschüre "Elektromagnetische Felder im
Alltag"
Zur allgemeinen Information der Bürger und Bürgerinnen gibt es kostenloses
Material beim
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) 40190 Düsseldorf. Die Broschüre
liegt auch im Sachgebiet Umweltschutz (Stadthaus D, 4. Etage) aus, solange
der Vorrat reicht. |
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Elektromagnetische Strahlung:
Mit elektrischen Wellen oder elektromagnetischer Strahlung bezeichnet man
die sich im Raum mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitenden Schwingungen
elektrischer und magnetischer Felder. Diese sind keine Erfindung des
Menschen, sondern sie kommen seit Milliarden von Jahren natürlicherweise in
unserer Umwelt vor. Beispiele sind das Erdmagnetfeld, die Strahlen der Sonne
oder von Gewittern ausgehende elektrische Felder. Durch den Einzug von
Fernsehern, Computern, Radios, Mobilfunk und anderen technischen
Errungenschaft haben sich Art und Stärke der den Menschen umgebenden
elektromagnetischen Felder deutlich verändert. Eine Reihe von gut
aufbereiteten Informationen zum sog. Elektrosmog hält das
Bundesamt
für Strahlenschutz auf seiner Internetseite vor. Weitere umfassende
Fachartikel finden Sie in der Datenbank des
Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit der TU
Aachen . |
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EMF:
Im Haushalt werden typischerweise Anlagen genutzt, die hochfrequente elektromagnetische
Felder verwenden, wie z.B. Mikrowellen, Fernseher, Alarmanlagen,
Babyphone, Computermonitore, schnurlose Telefone und Wechselsprechanlagen.
In der Öffentlichkeit wird über mögliche Auswirkungen der EMF auf die
Gesundheit diskutiert. Um einen Beitrag zur Versachlichung zu leisten, wurde
die Forschungsgemeinschaft Funk
e.V. gegründet. Weiterführende Links:
Weltgesundheitsorganisation (WHO),
Nova Institut. |
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EMVU:
Bundesweite Messaktionen der Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt
im Frequenzbereich 9 kHz bis 2,9 GHz ergaben bisher an keinem Ort eine
Überschreitung der Personenschutzgrenzwerte.
www.regtp.de |
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Emission:
Mit Emission wird der Ausstoß von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden
bezeichnet.
Detailinformationen hierzu findet man auf einer Reihe von Internetseiten,
wie z.B.:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm
BUND
www.bund.net
Öko-Institut
www.oeko.de/indexb.html
Staatliches Amt für Arbeitsschutz (StAfA)
www.stafa-recklinghausen.nrw.de |
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Freiwillige Vereinbarung:
Die kommunalen Spitzenverbände und die sechs Mobilfunknetzbetreiberfirmen
haben im Jahr 2001 eine freiwillige Vereinbarung über den
Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der
Mobilfunknetze geschlossen. Auf dieser Grundlage ist die Stadtverwaltung
Recklinghausen Anfang Januar 2002 in ein Abstimmungsverfahren mit den
Betreibern eingetreten. |
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FAQ (Frequently Asked [and answered]
Questions):
Detaillierte Antworten auf Fragen zu elektrischen, magnetischen und
elektromagnetischen Feldern, zu Vorsorge und Rechtsproblemen findet
man auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz.
www.bfs.de/service/faq/index.htm |
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Freiwillige Vereinbarung |
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Frequenz:
Anzahl der Schwingungen in einer Zeiteinheit (Maßeinheit: Hertz/Hz) |
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Gesundheit:
Elektrische und magnetische Felder in unserer Umwelt sind natürlicher und
technischer Herkunft. Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zu ihren
Auswirkungen stellt sich zur Zeit sehr widersprüchlich dar.
Hochfrequente, elektromagnetische Felder (EMF) erzeugen durch die
Aufnahme der ausgesendeten Energie im Körper oder durch die Auslösung von
Körperströmen Erwärmungs- und Reizwirkungen. Diese sind wissenschaftlich
erforscht und durch Grenzwerte abgedeckt, so dass die Bevölkerung z.B. durch
Sicherheitsabstände vor starken Feldern geschützt wird.
Unterhalb dieser Grenzwerte gibt es jedoch Hinweise auf nicht thermische, so
genannte athermische Effekte und dadurch hervorgerufene,
mögliche Langzeitwirkungen. Diese Verdachtsmomente machen weitere Forschung
auf diesem Gebiet notwendig. Darüber hinaus rechtfertigen sie
Vorsorgemaßnahmen, die über Weltgesundheitsorganisation und
Strahlenschutzkommission als Bestandteil in die Vereinbarung zwischen
kommunalen Spitzenverbänden und Betreibern eingebracht worden sind und von
der Stadt Recklinghausen umgesetzt werden.
Detaillierte Antworten auf Fragen zur Vorsorge etc. hat das Bundesamt für
Strahlenschutz vorbereitet.
http://www.bfs.de/service/faq/index.htm
Mit Gesundheitsrisiken für Mensch und Ökosysteme und Grenzen der
Belastbarkeit unserer Umwelt befasst sich das Forschungszentrum für Umwelt
und Gesundheit.
www.gsf.de |
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Grenzwerte:
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann
genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte der
26. BImSchV eingehalten werden. Sofern eine maximale Sendeleistung von 10
Watt überschritten wird, muss bei der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) eine Standortbescheinigung für die
betreffende Anlage beantragt werden.
www.regtp.de
Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte sind nach dem derzeitigen,
international anerkannten Erkenntnisstand negative Auswirkungen auf die
Gesundheit nicht nachgewiesen. Diese Bewertung beruht auf den Empfehlungen
anerkannter unabhängiger internationaler Fachgremien wie der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum
Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie der deutschen
Strahlenschutzkommission. Zusammen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz
bewerten diese Institutionen laufend den aktuellen Erkenntnisstand über die
Wirkungen elektromagnetischer Felder. Dieses Verfahren zur Bewertung des
jeweiligen wissenschaftlichen Standes ist notwendig, weil durch die
Betrachtung einzelner Studien kein konsistentes Bild über die
gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder erhalten werden kann.
Infos der Weltgesundheitsorganisation
http://www.who.int/peh-emf/publications/en/
Strahlenschutzkommission
www.ssk.de/ |
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Handy:
Klar zu unterscheiden ist zwischen der Strahlung durch Sendemasten und der
Belastung durch die Benutzung von Mobilfunk-Endgeräten - den sogenannten
"Handys". Beim Telefonieren können die Werte beispielsweise mehr als 1000
mal so stark sein wie in der Nähe von Sendeanlagen. Moderne Mobilfunkgeräte
arbeiten mit möglichst geringer Sendeleistung. Die Einstrahlung der
Hochfrequenz-Energie in den Kopf hängt u.a. von der Bauform des Gerätes
und der Art der Benutzung ab, vom Typ der Antenne und ihrer Position zum
Kopf, von der verwendeten Frequenz und der Ausgangsleistung. Um die
Exposition bei modernen Mobilfunkendgeräten einschätzen zu können, hält das
Bundesamt für Strahlenschutz eine vergleichbare Kennzeichnung mit dem
maximalen SAR-Wert auf dem Gerät für sinnvoll und verbraucherfreundlich. Im
Gegensatz zu Handys sind Festnetzgeräte keine Quellen hochfrequenter,
elektromagnetischer Felder.
www.bfs.de/service/faq/index.htm
Dass Handys unbedenklich sind, lässt sich bisher prinzipiell nicht beweisen.
Wissenschaftler raten Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, vorsorglich
nur in wichtigen Fällen mit dem Handy zu telefonieren. Aktuelle
Informationen über die Strahlenbelastung verschiedener Handy-Modelle bietet
die Nova-Institut GmbH, Hürth.
www.handywerte.de/
Beiträge im Themenforum und Newsletter der Forschungsgemeinschaft Funk
www.fgf.de
Bericht der britischen Expertenkommission
http://www.iegmp.org.uk/report/text.htm
Übersichtsartikel in der Zeitschrift "c't"
http://www.heise.de/ct/00/14/218/
Umfassende Fachartikel-Datenbank des Forschungszentrums für
Elektromagnetische Umweltverträglichkeit der TU Aachen
http://wbldb.femu.rwth-aachen.de/index.php3?l=g |
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Hochfrequenzen:
Die Strahlung, die Mobilfunktelefone und Sendetürme empfangen und aussenden,
zählt zur Hochfrequenzstrahlung. Hochfrequente (30 Kilohertz - 300
Gigahertz), elektromagnetische Felder werden auch, wie in der Mikrowelle,
zur Erwärmung von Materialien genutzt.
Nova-Institut GmbH
www.nova-institut.de |
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Immission:
Eine Immission (s. auch BImSchV) ist die Einwirkung der emittierten
Schadstoffe auf Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Gebäude, nachdem sie sich
in der Luft, dem Wasser oder dem Boden ausgebreitet oder auch chemisch oder
physikalisch umgewandelt haben. Das Ausmaß der Schadstoffeinwirkung hängt
von ihrer Konzentration am Ort der Einwirkung und der Dauer dieser
Einwirkung ab.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm
Fraunhofer-Gesellschaft
www.fraunhofer.de
Staatliches Amt für Arbeitsschutz (StAfA)
www.stafa-recklinghausen.nrw.de |
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Leitlinien für die Standortauswahl von Mobilfunk-Sendeanlagen
will der Deutsche Städtetag entwickeln und hat hierzu einen vorläufigen
Entwurf herausgegeben, in dem sich weitgehend auch die Schutzkriterien
wiederfinden, die in Recklinghausen im Sinne der Umweltvorsorge angewendet
werden. |
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Messungen elektromagnetischer Felder:
Für die exakte Messung unterschiedlicher Frequenzen und Intensitäten sind
unterschiedliche Messmittel erforderlich. Die prinzipiellen Messverfahren
sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim Beuth-Verlag Berlin zu
beziehen ist. - Im Hochfrequenzbereich sind die Außenstellen der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und das
Landesumweltamt kompetente Ansprechpartner bezüglich Messungen,
zertifizierte Labors und Prüfmethoden. Im Einzelfall prüft die RegTP, ob
Messungen angezeigt sind und führt sie in begründeten Einzelfällen auch aus.
Die Messungen sind kostenpflichtig. Eine große Anzahl von Messungen belegt
in der Praxis immer wieder die Einhaltung der Grenzwerte (auch in
Recklinghausen, vgl. EMVU).
www.regtp.de |
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Mobilfunk:
Mobilfunk ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Die einen freuen sich,
dass sie jederzeit erreichbar sind und feiern die technischen Entwicklungen
als Kommunikation der Zukunft. Andere wiederum sind besorgt über mögliche
gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunk-Stationen auf den Hausdächern.
Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet auf einer Webseite zum Thema
"Mobilfunk und Sendetürme" Hintergrundinformationen zur
Mobilfunkproblematik, zum Einsatz von Mobiltelefonen, Grenzwerten,
Funksysthemen etc. .
www.bfs.de/info/themen/st0111/st0111.htm
Wie funktioniert Mobilfunk genau? Welche Chancen bietet die mobile
Kommunikation, und wie steht es mit dem Einfluss der Mobilfunknutzung auf
unser gesellschaftliches Miteinander? Hat der moderne Mobilfunk auch
Auswirkungen auf die Gesundheit? Solche Fragen behandelt das
Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), das als Initiative der
Mobilfunkbranche den öffentlichen Dialog rund um die mobile Kommunikation
begleitet.
www.izmf.de/html/de/index.html
Informationen von den wissenschaftlichen Grundlagen bis zur praktischen
Anwendung von Mobilfunk bietet der Fachverband für Strahlenschutz e.V., eine
Vereinigung deutscher & schweizerischer Strahlenschutz Fachleute
www.fs-ev.de/fs-ev/deutsch/index.html |
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Mobilfunk-Basisstation:
Elektromagnetische Felder, die beim Telefonieren mit dem Handy auftreten,
sind im Allgemeinen sehr viel stärker als die permanenten Felder, denen man
z.B. durch benachbarte Mobilfunk-Basisstationen ausgesetzt ist.
Basisstationen bestehen zumeist aus Antennenanlagen und zugehörigen
Technikcontainern. |
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Niederfrequenz:
Bei niedrigen Frequenzen von unter 30 Kilohertz können elektrisches und
magnetisches Feld unterschieden werden. Niederfrequente elektrische und
magnetische Felder wirken auf die geladenen Teilchen im Körper und erzeugen
dort einen Strom. |
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Rechtsfragen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat zu Rechtsfragen eine Reihe
detaillierter Antworten vorbereitet.
www.bfs.de/service/faq/index.htm
Die baurechtliche Beurteilung der Mobilfunkanlagen orientiert sich in
Recklinghausen an dem Mobilfunkerlass des Ministeriums für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport vom 10.10.2002. |
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Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post:
Die Regulierungsbehörde ist aus dem Bundesministerium für Post und
Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation
hervorgegangen. Sie ist Genehmigungsbehörde für Mobilfunkanlagen und
informiert über den deutschen Telekommunikations- und Postmarkt, die
rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte in diesen
innovativen Märkten
www.regtp.de |
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Sicherheitsabstand:
Die Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post weist für jeden
Antennenstandort (>=10 Watt Spitzenleistung) einen individuellen
Sicherheitsabstand aus und berücksichtigt dabei sowohl die neue als auch
bereits vorhandene Anlagen. Die Festlegung des Sicherheitsabstandes erfolgt
unter der Annahme der maximalen Anlagenauslastung. Alle technischen
Parameter werden zu Ungunsten des Antragstellers angenommen. Die von der
RegTP rechnerisch festgelegten Sicherheitsabstände haben deshalb zusätzliche
Sicherheitsreserven. Außerhalb des Sicherheitsabstands sind gesundheitliche
Wirkungen durch hochfrequente Abstrahlungen nicht zu erwarten (s. auch
Standortbescheinigung). |
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Standortbescheinigung
Zur Beurteilung der Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder wird
von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post das
Standortbescheinigungsverfahren auf der Grundlage der Verordnung über das
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
durchgeführt. Hierbei prüft die RegTP die Zulässigkeit einer Sendeanlage im
Rahmen der gültigen Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder
hochfrequenter Sendeanlagen unter Einbeziehung der Vorbelastung im Umfeld
des zukünftigen Standorts. Die Einhaltung der Grenzwerte wird in der
Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
abschließend bestätigt.
In der Standortbescheinigung werden auch die Sicherheitsabstände angegeben,
ab denen die Grenzwerte mit Sicherheit eingehalten werden. Werden die
Sicherheitsabstände nicht überschritten, so sind nach dem derzeitigen Stand
des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die Hochfrequenzstrahlung
nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt auch
für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand
bei reinen Mobilfunksendern in einer Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern
(in Abstrahlrichtung der Antenne).
www.regtp.de |
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Strahlenexposition:
Als Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung von Strahlung auf den
menschlichen Körper. Bei der äußeren Strahlenexposition durch ionisierende
Strahlung wirkt die Strahlung von außen auf den Körper ein. Als innere
Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung der Strahlung von
Radionukliden, die in den Körper mit der Atemluft (Inhalation) und mit der
Nahrung (Ingestion) aufgenommen werden. Das Maß für die Strahlenexposition
durch ionisierende Strahlung ist die effektive Dosis. |
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Strahlenschutzkommission:
Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat den Auftrag, das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten
des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen zu beraten,
beispielsweise in Bezug auf eine fachliche Bewertung von Grenzwerten.
www.ssk.de |
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Terrestrische Strahlung:
Strahlung, die von natürlichen Radionukliden und ihren Zerfallsprodukten,
die in den Böden und Gesteinen der Erdkruste vorhanden sind, ausgeht. |
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UMTS (Universal Mobile
Telecommunication System):
Der Aufbau des UMTS-Netzes läuft seit dem Jahr 2000. UMTS ist
multimediafähig und über eine Identifizierung von individuellen Codes ist
die versendete und beim Sender verschlüsselte Nachricht nur vom Empfänger zu
entschlüsseln. Die Höhe der Feldstärken einer UMTS Basisstation wird in der
Größenordnung einer E-Netz-Basisstation liegen. Die typische Konfiguration
einer E-Netz Basisstation weist 4 Kanäle à 10 Watt auf. Die Technik ist mit
einer Verkleinerung der Mobilfunkzellen verbunden. Im Ergebnis hat diese
eine Verringerung der Sendeleistung der einzelnen Mobilfunksendestationen
zur Folge. |
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Untersuchung der Immissionen von
Mobilfunkbasisstationen:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrein-Westfalen
www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm |
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Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Betreibern
Die meisten Konflikte zwischen Kommune, Bürgern und Mobilfunkbetreibern bei
der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen im Gemeinde- und Stadtgebiet sind auf
fehlende Informationen und eine mangelhafte Abstimmung durch die
Mobilfunkbetreiber zurückzuführen. Dies hat der Deutsche Städte- und
Gemeindebund zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und
dem Deutschen Landkreistag das Gespräch mit den Mobilfunkbetreibern zu
suchen, um die Beteiligung und Information der Kommunen bei der Ansiedlung
neuer Mobilfunkvorhaben zu verbessern. Mit der Vereinbarung zwischen
kommunalen Spitzenverbänden und Mobilfunknetzbetreibern sollte ein
bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen werden zwecks
1. Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Netzinfrastruktur und
2. zugleich einer verbesserten Akzeptanz der Bevölkerung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Recklinghausen hat
in der Sitzung am 30.01.02 den Rahmen für die Umsetzung dieser Vereinbarung
auf Stadtebene festgelegt.
Bundesweit einheitliche Kriterien für die Standortsuche von
Mobilfunk-Basisstationen wurden In der Vereinbarung noch nicht festgelegt.
Inzwischen gibt es diesbezüglich einen Entwurf des deutschen Städtetages:
"Leitlinien für die Standortauswahl von Mobilfunk-Sendeanlagen". Dieser
Entwurf deckt sich weitgehend mit den in Recklinghausen angewendeten
Schutzkriterien
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Vorsorge:
Aus einigen Publikationen ergeben sich Hinweise auf Wirkungen der
elektromagnetischen Felder des Mobilfunks, die nichtthermischer Art (athermische
Effekte) sind. Eine gesundheitliche Gefährdung, die eine Senkung der
Grenzwerte rechtfertigen würde, lässt sich nach Ansicht des Bundesamts für
Strahlenschutz daraus nicht ableiten wegen der ungesicherten Datenlage etc..
Sie rechtfertigen jedoch Vorsorgemaßnahmen und machen weitere Forschung auf
diesem Gebiet notwendig. Dem Vorsorgegedanken wird in Recklinghausen durch
die Umsetzung der "freiwilligen Vereinbarung" und die Anwendung von
Schutzkriterien (s. Leitlinien für die Standortauswahl von
Mobilfunk-Sendeanlagen) Rechnung getragen.
www.bfs.de/service/faq/index.htm |
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Vorsorge bei der Handy-Nutzung:
• Wo immer möglich das Festnetz vorziehen!
• Telefonate kurz halten!
• Nicht benötigte Handys ausschalten!
• Abstand halten (Head-Sets) und SMS bevorzugen!
• Nicht bei schlechtem Empfang telefonieren
(höhere Leistung der Handys)!
• Handy im Auto nicht ohne Außenantenne nutzen;
das Gerät reguliert sonst seine Leistung herauf, da ein Auto eine Art
Hochfrequenzkäfig ist.
• SAR-Werte der Handys beachten!
• Handys verwenden, bei denen der Kopf möglichst
geringen Feldern ausgesetzt ist! |
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